Rahmenlehrplan
Der Rahmenlehrplan ist eine bundesweite Empfehlungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Bundesländer (KMK) für die Durchführung des Berufsschulunterrichts für duale Ausbildungsberufe. Die Rahmenlehrpläne sind mit den für die betriebliche Ausbildung vorgegebenen praktischen bzw. betrieblichen Inhalten der Ausbildungsrahmenpläne abgeglichen. Dieser Abgleich erfolgt im Verfahren der Neuordnung oder Novellierung der dualen Ausbildungsberufe.
Rahmenlehrpläne werden von der übergeordneten Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder freigegeben. Sie haben keinen rechtsverbindlichen Charakter, sollen aber in den Bundesländern als Grundlage für die Ausgestaltung der schulischen Lehrpläne genutzt werden.
Die Rahmenlehrpläne werden im Unterschied zu den Ausbildungsordnungen und den darin enthaltenen Ausbildungsrahmenplänen zumeist nicht bundeseinheitlich umgesetzt. Die einzelnen Bundesländer haben das grundlegende Recht, die Rahmenlehrpläne in ihrem Bereich an die gegebenen Umstände anzupassen. Deshalb ist es für eine gute Abstimmung zwischen Berufsschule und betrieblicher Ausbildung wichtig, den jeweiligen Rahmenlehrplan des Bundeslandes respektive der entsprechenden Berufsschule anzufordern.