Fachbegriff:

Rücktritt von der Prüfung

Beschreibung

Der Rücktritt wird von der ­ Prüfungsordnung geregelt. Die Regelungen zum Rücktritt sind bei einer ­ Abschlussprüfung und bei einer Fortbildungsprüfung identisch.

Nach erfolgter ­ Anmeldung kann der Prüfling vor Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung zurücktreten.

Vor der Prüfung bedeutet dass der Rücktritt vor dem ersten Prüfungstermin einer Prüfung erfolgen muss. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt.

Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung (Abbruch der Prüfung) so wird die Prüfung insgesamt mit „ungenügend“ (­ Note 6) ­ bewertet oder ohne Ergebnis beendet. Rücktritt nach Beginn der Prüfung heißt, dass der Prüfling auf eigenen Wunsch die Prüfung abbricht und nicht weiter geprüft werden will. Alle bisher erbrachten Prüfungsleistungen werden nicht gewertet und ein Abschluss ist nicht möglich.

Es ist nicht möglich von einer einzelnen ­ Prüfungsleistung (einem einzelnen Prüfungstermin) zurückzutreten!

Weiterführende Information