Sachbezüge (Sachleistungen)
Nach Berufsbildungsgesetz können Sachbezüge (Verpflegung und Unterkunft) Teil der Ausbildungsvergütung sein. Sachleistungen können nach festgesetzten Sachbezugswerten angerechnet werden, jedoch nicht über 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung hinaus. Die Sachbezugswerte dürfen nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme angerechnet werden.
Früher waren die Sachbezüge in der Sachbezugsverordnung geregelt. Sie regelte die Bewertung von Sachbezügen von Arbeitnehmern, die im Sozialrecht und Lohnsteuerrecht zum Einkommen zählten. Ab dem Jahr 2007 finden sich die Regelungen in der Sozialversicherungsentgeltverordnung. Die Sachbezugswerte werden jährlich angepasst. Sie orientieren sich an der Entwicklung der Verbraucher-preise.
Die aufgeführten Sachbezugswerte für freie Unterkunft von Auszubildenden gelten bei Belegung der Unterkunft mit einem Auszubildenden. Sie vermindern sich bei Belegung mit mehreren Auszubildenden.
Übersicht über die Sachbezugswerte 2021 und 2022:
Monatswert |
||
|
2021 |
vor. 2022** |
freie Verpflegung * |
263,00 |
270,00 |
davon Frühstück |
55,00 |
56,00 |
davon Mittag- und Abendessen |
104,00 |
107,00 |
freie Unterkunft |
|
|
Auszubildende |
201,45 |
ca. 205,00 |
* Arbeitnehmer einschließlich Auszubildende ** voraussichtlich, nach Referentenentwurf Stand Sept. 2021