Fachbegriff:

Werker

Beschreibung

Abschlussbezeichnung für Personen die eine ­ Abschlussprüfung nach einer ­ Ausbildungsregelung (gem. § 66 Berufsbildungsgesetz) der zuständigen Stellen für ­ behinderte Menschen bestanden haben, zum Beispiel Gartenbauwerker.

Andere Abschlussbezeichnungen sind Helfer, Fachpraktiker, Fachwerker. Der ­ Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung empfiehlt die einheitliche Anwendung der Abschlussbezeichnung Fachpraktiker.

Weiterführende Information