Fachbegriff:
Zulassung zur Prüfung
Beschreibung
Zu jeder öffentlich rechtlichen Prüfung ist eine Zulassung erforderlich. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Abschlussprüfung oder eine Fortbildungsprüfung handelt.
Die Zulassung ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen. Bei einer Abschlussprüfung beantragen in der Regel Auszubildender und Ausbildender gemeinsam die Zulassung zur Prüfung, bei einer Fortbildungsprüfung beantragt der Prüfling selbst.
Die Voraussetzungen der Zulassung unterscheiden sich bei der Zulassung zur Abschlussprüfung und bei der Zulassung zur Fortbildungsprüfung. Weitere Informationen dort.
Weiterführende Information