Fachbegriff:
Zuständige Behörde für Berufsbildung
Beschreibung
Die Aufgaben der in den einzelnen Bundesländern zuständigen Behörde für Berufsbildung werden im Berufsbildungsgesetz geregelt. Wer zuständige Behörde ist, wird durch eine Verordnung des Landes geregelt.
Die zuständige Behörde nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Anerkennung der Ausbildungsstätten in der Landwirtschaft,
- Zuerkennung der fachlichen Eignung für Ausbilder,
- die Entgegennahme von Mängelanzeigen zur Eignung der Ausbildungsstätte oder der fachlichen bzw. persönlichen Eignung des Ausbildenden oder Ausbilders,
- Untersagung des Einstellens und Ausbildens für Ausbildungsstätten,
- Untersagung der Berufsausbildungsvorbereitung,
- Berufung der Mitglieder des Berufsbildungsausschusses.
Die in den ersten fünf Anstrichen aufgeführten Aufgaben können durch eine Landesverordnung auf die zuständigen Stellen übertragen werden.
Weiterführende Information