Zwischenprüfung
Während der dualen Berufsausbildung ist zur Ermittlung des Ausbildungsstandes eine Zwischenprüfung entsprechend der Ausbildungsordnung durchzuführen.
Jede Ausbildungsordnung in anerkannten Ausbildungsberufen und jede Ausbildungsregelung sieht eine Zwischenprüfung vor. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die für die ersten 18 Monate in der Ausbildungsordnung aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Wie in der Abschlussprüfung sind auch in der Zwischenprüfung die Prüfungsbereiche, die Prüfungsinstrumente, die Prüfungsanforderungen und die Prüfungszeiten festgelegt.
Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes und gibt den Auszubildenden und Ausbildenden Hinweise dazu, ob die Abschlussprüfung gefährdet sein könnte. Diese Ergebnisse sind in der Zwischenprüfungsbescheinigung zusammengefasst.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine der Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung.