Prädikat
Das Prädikat ist die verbale Beschreibung einer Note. Noten und Prädikate werden in den Prüfungsordnungen für die Abschlussprüfungen oder in den Prüfungsordnungen für die Fortbildungsprüfungen beschrieben. Das Prädikat wird einer bestimmten Notenabstufung zugewiesen, in der Regel:
- 1,00 – 1,49 sehr gut,
- 1,50 – 2,49 gut,
- 2,50 – 3,49 befriedigend,
- 3,50 – 4,49 ausreichend,
- 4,50 – 5,49 mangelhaft,
- 5,50 – 6,00 ungenügend.
Von dieser Stufung wird in der Landwirtschaft aktuell nur in Bayern abgewichen. Dort erstreckt sich das bessere Prädikat immer bis zur Stufung „komma fünf“. Ein Note mit dem Ergebnis 2,50 wird dort also noch mit dem Prädikat „gut“ bedacht.
In einigen neu im Jahr 2021 erlassenen Fortbildungsordnungen der Landwirtschaft werden Noten nur mit einer Kommastelle ausgewiesen. Das bessere Prädikat endet dann schon bei „komma vier“.
Üblicherweise wird das Gesamtergebnis oder die Gesamtleistung einer Prüfung auch als verbales Prädikat auf dem Prüfungszeugnis ausgewiesen.