Prüfungsleistungen
Leistung, die ein Prüfling für eine bestimmte Aufgabenstellung (z.B. schriftliche oder praktische Aufgaben) erbringt und die mit einer Note bewertet wird. In jeder Prüfung sind mehrere Prüfungsleistungen zu erbringen.
Die Prüfungsleistungen werden von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses oder der Prüferdelegation abgenommen und bewertet.
Bei Prüfungsleistungen werden flüchtige und nicht flüchtige Prüfungsleistungen unterschieden. Der Unterschied liegt in der Möglichkeit der Bewertung durch die Prüfer.
Bei einer flüchtigen Prüfungsleistung wie einem Fachgespräch oder einer Arbeitsaufgabe mit Bewertung von Prozessen müssen immer drei Prüfer in der korrekten Besetzung bei der Ablegung der Prüfung anwesend sein.
Nicht flüchtige Prüfungsleistungen sind solche, bei denen die durch den Prüfling erbrachte Leistung als unveränderliches Ergebnis vorliegt und immer wieder neu und objektiv bewertet werden könnte. Im landwirtschaftlichen Bereich sind es ausschließlich schriftliche Leistungen. In diesem Fall können auch nur zwei Prüfer bewerten. Die Prüfer brauchen beim Schreiben der Prüfung nicht anwesend sein.