Fachbegriff:

Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung

Beschreibung

Für die Durchführung der ­ Abschlussprüfungen (meist inclusive Umschulungsprüfung) hat jede ­ zuständige Stelle auf der Grundlage der Richtlinien der ­ Musterprüfungsordnung eine Prüfungsordnung nach Anhörung und Beschluss des ­ Berufsbildungsausschusses erlassen. Die Prüfungsordnung bedarf der Genehmigung der zuständigen obersten Landesbehörde.

Die Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung regelt:

  • den ­ Prüfungsausschuss,
  • die Vorbereitung der Prüfung mit dem ­ Zulassungsverfahren,
  • das Verfahren der Prüfungsdurchführung,
  • die ­ Bewertungsmaßstäbe,
  • Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses,
  • Erteilung des ­ Prüfungszeugnisses,
  • Folgen von ­ Verstößen gegen die Prüfungsordnung,
  • das Verfahren der ­ Wiederholungsprüfung,
  • sonstiges, zum Beispiel ­ Prüfungsunterlagen.

Bei der Berechnung der ­ Noten für Zwischenergebnisse (z. B. Zusammenfassung von ­ Prüfungsleistungen und Berechnung der Note für einen Prüfungsbereich oder Prüfungsteil) und bei der Berechnung des ­ Gesamtergebnisses sehen die Prüfungsordnungen der zuständigen Stellen in der Landwirtschaft Unterschiede vor. Diese sind:

  • Bewertung mit ganzen Noten oder Noten mit Kommastelle(n),
  • Kürzung oder Rundung von Dezimalstellen bei der Berechnung von Zwischenergebnissen oder des Gesamtergebnisses.

Diese unterschiedlichen Berechnungsweisen können im Einzelfall zu einem anderen Gesamtergebnis und zu einem anderen ­ Abschlussprädikat führen.

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