Prüfungsordnung für die Fortbildungsprüfung
Für die Durchführung der Fortbildungsprüfungen hat fast jede zuständige Stelle auf der Grundlage der Richtlinien der Musterprüfungsordnung eine Prüfungsordnung nach Anhörung und Beschluss des Berufsbildungsausschusses erlassen. In einigen Ländern wurde sie mit der Prüfungsordnung für die Durchführung der Abschlussprüfung zusammengelegt. Die Prüfungsordnung bedarf der Genehmigung der zuständigen obersten Landesbehörde.
Die Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung regelt:
- den Prüfungsausschuss,
- die Vorbereitung der Prüfung mit dem Zulassungsverfahren,
- das Verfahren der Prüfungsdurchführung,
- die Bewertungsmaßstäbe,
- Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses,
- Erteilung des Prüfungszeugnisses,
- die Ausstellung eines Meisterbriefs,
- Folgen von Verstößen gegen die Prüfungsordnung,
- das Verfahren der Wiederholungsprüfung,
- sonstiges, zum Beispiel Prüfungsunterlagen.
Bei der Berechnung der Noten für Zwischenergebnisse (z. B. Zusammenfassung von Prüfungsleistungen und Berechnung der Note für einen Prüfungsbereich oder Prüfungsteil) und bei der Berechnung der Gesamtleistung sehen die Prüfungsordnungen der zuständigen Stellen in der Landwirtschaft Unterschiede vor. Diese sind:
- Bewertung mit ganzen Noten oder Noten mit Kommastelle(n),
- Kürzung oder Rundung von Dezimalstellen bei der Berechnung von Zwischenergebnissen oder des Gesamtergebnisses.
Diese unterschiedlichen Berechnungsweisen können im Einzelfall zu einem anderen Gesamtergebnis und zu einem anderen Abschlussprädikat führen.