Prüfungstermin
Für die Durchführung der  Abschlussprüfung bestimmt die  zuständige Stelle in der Regel zwei maßgebende Zeiträume im Jahr. Diese Zeiträume sollen auf den Ablauf der  Berufsausbildung und des  Schuljahres der Berufsschule abgestimmt sein. Die zuständige Stelle setzt die einzelnen Prüfungstage fest.
Werden für schriftlich durchzuführende  Prüfungsbereiche überregional abgestimmte Aufgaben verwendet, sind dafür einheitliche Prüfungstage anzusetzen.
Die zuständige Stelle gibt die Zeiträume einschließlich der Anmeldefristen in geeigneter Weise öffentlich mindestens einen Monat vor Ablauf der Anmeldefrist auf Zulassung zur Prüfung bekannt. Wird die Anmeldefrist überschritten, kann die zuständige Stelle die Annahme des Antrags verweigern.
Auch für die Durchführung von  Fortbildungsprüfungen bestimmt die zuständige Stelle die Termine. Hier gibt es eine höhere Flexibilität.