Fachbegriff: 
			Prüfungsverfahren
Beschreibung 
			Rechtlich vorgegebene Verfahrensweise für die Durchführung von Prüfungen. Die Grundlage für das Verfahren bilden das  Berufsbildungsgesetz und die Prüfungsordnungen für die  Abschlussprüfung oder die  Fortbildungsprüfung.
Zu den Aufgaben im Prüfungsverfahren gehören:
- Gliederung der Prüfung,
 - die Festlegung der  Prüfungstermine,
 - die Vorbereitung der Prüfung mit dem  Zulassungsverfahren,
 - die Festlegung möglichen  Nachteilsausgleichs oder der  Befreiung von Prüfungsleistungen,
 - die Einteilung der Prüflinge und  Prüfer,
 - die Einladungen der Prüflinge und Prüfer,
 - die Festlegung der  Prüfungsaufgaben,
 - die Vorbereitung der Prüfungsstandorte,
 - die  Abnahme der Prüfung,
 - die  Bewertung,  Feststellung und Beurkundung des  Prüfungsergebnisses,
 - die  Dokumentation zur Bewertung einzelner Prüfungsleistungen und der Feststellung des Gesamtergebnisses,
 - die Erteilung des  Prüfungszeugnisses oder
 - der Bescheid über die nicht bestandene Prüfung.
 
Die Aufgaben werden zwischen  zuständiger Stelle und  Prüfungsausschuss oder/und den  Prüferdelegationen aufgeteilt.
Zum Prüfungsverfahren gehören die Prüfung und die beiden möglichen  Wiederholungsprüfungen.
Weiterführende Information