Fachbegriff:
Prüfungsverfahren
Beschreibung
Rechtlich vorgegebene Verfahrensweise für die Durchführung von Prüfungen. Die Grundlage für das Verfahren bilden das Berufsbildungsgesetz und die Prüfungsordnungen für die Abschlussprüfung oder die Fortbildungsprüfung.
Zu den Aufgaben im Prüfungsverfahren gehören:
- Gliederung der Prüfung,
- die Festlegung der Prüfungstermine,
- die Vorbereitung der Prüfung mit dem Zulassungsverfahren,
- die Festlegung möglichen Nachteilsausgleichs oder der Befreiung von Prüfungsleistungen,
- die Einteilung der Prüflinge und Prüfer,
- die Einladungen der Prüflinge und Prüfer,
- die Festlegung der Prüfungsaufgaben,
- die Vorbereitung der Prüfungsstandorte,
- die Abnahme der Prüfung,
- die Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses,
- die Dokumentation zur Bewertung einzelner Prüfungsleistungen und der Feststellung des Gesamtergebnisses,
- die Erteilung des Prüfungszeugnisses oder
- der Bescheid über die nicht bestandene Prüfung.
Die Aufgaben werden zwischen zuständiger Stelle und Prüfungsausschuss oder/und den Prüferdelegationen aufgeteilt.
Zum Prüfungsverfahren gehören die Prüfung und die beiden möglichen Wiederholungsprüfungen.
Weiterführende Information