Fachbegriff:

Prüfungszeugnis

Beschreibung

Das Prüfungszeugnis ist ein öffentlich-rechtliches Dokument der ­ zuständigen Stelle als Nachweis über eine bestandene ­ Abschlussprüfung oder ­ Fortbildungsprüfung.

Das Prüfungszeugnis wird auf der Grundlage des ­ Berufsbildungsgesetzes sowie der ­ Prüfungsordnung für Abschlussprüfungen oder der Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen ausgestellt.

Das Prüfungszeugnis enthält im Allgemeinen:

  • die Bezeichnung “Prüfungszeugnis oder Zeugnis“ und den entsprechenden Paragraphen des ­ Berufsbildungsgesetzes,
  • die Personalien des Prüflings (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort),
  • im Fall der ­ Abschlussprüfung die Bezeichnung des Ausbildungsberufs, ggf. mit Fachrichtung oder prüfungsrelevantem Schwerpunkt und die Rechtsgrundlage des Abschlusses,
  • im Fall der ­ Fortbildungsprüfung die Bezeichnung des erworbenen Abschlusses, ggf. mit Fachrichtung und die Rechtsgrundlage des Abschlusses,
  • das ­ Prüfungsergebnis und die Ergebnisse der einzelnen ­ Prüfungsleistungen,
  • das Datum des Bestehens der Prüfung und
  • die Unterschrift des Beauftragten der zuständigen Stelle mit Siegel.

Es kann geringfügige länderspezifische Abweichungen geben.

Weiterführende Information