Fachbegriff:
Prüfungszeugnis
Beschreibung
Das Prüfungszeugnis ist ein öffentlich-rechtliches Dokument der zuständigen Stelle als Nachweis über eine bestandene Abschlussprüfung oder Fortbildungsprüfung.
Das Prüfungszeugnis wird auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes sowie der Prüfungsordnung für Abschlussprüfungen oder der Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen ausgestellt.
Das Prüfungszeugnis enthält im Allgemeinen:
- die Bezeichnung “Prüfungszeugnis oder Zeugnis“ und den entsprechenden Paragraphen des Berufsbildungsgesetzes,
- die Personalien des Prüflings (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort),
- im Fall der Abschlussprüfung die Bezeichnung des Ausbildungsberufs, ggf. mit Fachrichtung oder prüfungsrelevantem Schwerpunkt und die Rechtsgrundlage des Abschlusses,
- im Fall der Fortbildungsprüfung die Bezeichnung des erworbenen Abschlusses, ggf. mit Fachrichtung und die Rechtsgrundlage des Abschlusses,
- das Prüfungsergebnis und die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsleistungen,
- das Datum des Bestehens der Prüfung und
- die Unterschrift des Beauftragten der zuständigen Stelle mit Siegel.
Es kann geringfügige länderspezifische Abweichungen geben.
Weiterführende Information