Fachbegriff:

Versäumter Prüfungstermin

Beschreibung

Jeder Prüfling sollte unbedingt pünktlich zur festgelegten Prüfungszeit erscheinen und nicht leichtfertig einen Prüfungstermin versäumen. Planen sie für die Anreise ausreichend Zeit ein, um wirklich rechtzeitig am Prüfungsort zu sein!

Unpünktlichkeit oder Nichtteilnahme können gravierende Auswirkungen haben. Nimmt der Prüfling ohne wichtigen Grund nicht an dem Prüfungstermin teil oder ist er bei Prüfungsbeginn nicht anwesend, wird die Prüfungsleistung mit der Note 6 („ungenügend“) bewertet. Damit ist die gesamte Prüfung nicht bestanden!

Es müssen also wichtige Gründe für das Fernbleiben von der Prüfung oder die Verspätung vorliegen. Wichtige Gründe können beispielsweise Erkrankung oder Unfall sein. Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich. Wenn der Grund durch die zuständige Stelle oder den Prüfungsausschuss anerkannt wird erhält der Prüfling einen neuen Prüfungstermin.

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