Fachbegriff:
Arbeitszeitgesetz
Beschreibung
Das Arbeitszeitgesetz gilt für die Festlegung der täglichen und wöchentlichen
Ausbildungszeit erwachsener Auszubildender, soweit keine tariflichen Regelungen bestehen.
Für die Ausbildungszeit jugendlicher Auszubildender gelten die Rechtsgrundsätze des Jugendarbeitsschutzgesetzes
Weiterführende Information
Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit Erläuterungen und Gesetzestext, Stand Juli 2016: