Fachbegriff:
Arbeitszeit
Beschreibung
Landläufig verwendeter Begriff. Da der originäre Zweck der Berufsausbildung jedoch nicht die Tätigkeit als Arbeitnehmer sondern die Ausbildung ist, ist der korrekte Begriff Ausbildungszeit.
Es können für die Ausbildungszeit einzelne Rechtsregelungen aus dem Arbeitsrecht gelten, wie z. B. das Arbeitszeitgesetz oder das Jugendarbeitsschutzgesetz
Weiterführende Information