Fachbegriff:

Arbeitszeit

Beschreibung

Landläufig verwendeter Begriff. Da der originäre Zweck der ­ Berufsausbildung jedoch nicht die Tätigkeit als Arbeitnehmer sondern die Ausbildung ist, ist der korrekte Begriff ­ Ausbildungszeit.

Es können für die Ausbildungszeit einzelne Rechtsregelungen aus dem Arbeitsrecht gelten, wie z. B. das ­ Arbeitszeitgesetz oder das Jugendarbeitsschutzgesetz

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