Fachbegriff:
Ausbildender
Beschreibung
Ausbildender ist, wer einen anderen als Auszubildenden zur Berufsausbildung einstellt. Die persönliche Eignung des Ausbildenden muss vorliegen.
Ausbildende schließen mit dem Auszubildenden, wenn notwendig auch mit dessen gesetzlichen Vertretern, einen Berufsausbildungsvertrag ab und lassen diesen im Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge bei den zuständigen Stellen für Berufsbildung registrieren.
Zu den Rechten und Pflichten des Ausbildenden gehören:
- der Antrag zur Verlängerung oder Verkürzung der Ausbildungsdauer gemeinsam mit dem Auszubildenden,
- Abschluss und Aushändigung des Berufsausbildungsvertrages,
- die Sicherstellung einer planmäßig, zeitlich und sachlich gegliederten Berufsausbildung,
- die Auszubildenden nicht mit ausbildungsfremden Tätigkeiten zu beschäftigen,
- die kostenlose Bereitstellung der Ausbildungsmittel,
- Auszubildenden am Ausbildungsplatz Gelegenheit zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen zu geben und diese zu kontrollieren
- den Auszubildenden zur Teilnahme am Berufsschulunterricht und an
Prüfungen. sowie zu Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte freizustellen, - den Auszubildenden charakterlich fördern sowie sittlich und körperlich nicht gefährden,
- bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein Zeugnis auszustellen,
- die Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung,
die Anmeldung zur Abschlussprüfung gemeinsam mit dem Auszubildenden.
Weiterführende Information