Fachbegriff:
Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
Beschreibung
Nach dem Berufsbildungsgesetz darf in Deutschland Auszubildende nur ausbilden, wenn der Ausbilder dazu die fachliche Eignung und die persönliche Eignung nachweist. Zweck ist die Sicherung der Ausbildungsqualität durch qualifizierte Ausbilder.
Für die Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz setzt die fachliche Eignung auch voraus, dass Ausbilder über hinreichende berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse verfügen. Die Ausbildereignungsverordnung gibt vor, worin diese Kenntnisse konkret bestehen und wie der Nachweis hierfür erbracht werden kann.
Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nach der Ausbildereignungsverordnung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
- Ausbildung durchführen und
- Ausbildung abschließen.
Die Ausbildereignungsverordnung gilt für alle Berufs- und Wirtschaftsbereiche.
Der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse kann auch über die Meisterprüfung erfolgen.
Weiterführende Information
Text der Ausbildereignungsverordnung:
AEVO.pdf
Empfehlung des Hauptausschusses des BiBB zum Rahmenlehrplan zur Ausbildereignungsverordnung: