Fachbegriff:
Ausbilder
Beschreibung
Die Pflicht zur  Ausbildung trifft grundsätzlich den  Ausbildenden selbst. Er kann einen Ausbilder mit der Ausbildung beauftragen. Er muss einen Ausbilder beauftragen, wenn er fachlich nicht selbst geeignet oder nicht selbst ausbildet.
Der Ausbilder vermittelt dem  Auszubildenden berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten in einer planmäßig, zeitlich und sachlich gegliederten Berufsausbildung. Er übernimmt ebenso die Erziehungspflicht des Ausbildenden.
Der Ausbilder muss die  persönliche Eignung und die  fachliche Eignung besitzen 
( Ausbildereignung).
Die Eignung als Ausbilder setzt darüber hinaus die überwiegende Anwesenheit im Betrieb und beim Auszubildenden voraus. Damit ist von einer Anwesenheit des Ausbilders im Betrieb von mehr als 20 Stunden in der Woche auszugehen.
Die Anzahl der Ausbilder muss in einem  angemessenen Verhältnis zur Anzahl der Auszubildenden stehen.
Weiterführende Information