Fachbegriff:
Ausbildungsverordnung
Beschreibung
Ausbildungsordnungen erlangen ihre Rechtskraft durch Veröffentlichung als Verordnung im Bundesgesetzblatt. Sie werden als „Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufsname“ veröffentlicht und dann als Ausbildungsverordnungen bezeichnet. Erst nach der Veröffentlichung kann nach diesen Verordnungen ausgebildet werden.
Die Begriffe Ausbildungsverordnung und Ausbildungsordnungen werden oft synonym verwendet.
Weiterführende Information