Fachbegriff:
Ausbildungsvergütung
Beschreibung
Auszubildende erhalten kein Entgelt für erbrachte Arbeitsleistungen, da sie kein Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis eingehen. Sie erhalten statt dessen eine Ausbildungsvergütung zur Bestreitung der Lebenshaltungskosten und als Mindestvergütung für erbrachte Leistungen. Die Ausbildungsvergütung ist die bei Abschluss des Berufsausbildungsvertrages vereinbarte monatliche Bruttovergütung für jedes Ausbildungsjahr.
Bei Unterbringung und Verpflegung im Betrieb kann der Betrieb entsprechende Kostensätze (Sachbezüge) von der Ausbildungsvergütung gemäß der Sozialversicherungsentgeltverordnung abziehen.
Über die Ausbildungsvergütung hinaus können weitere finanzielle Leistungen vereinbart werden. Das sind beispielsweise Leistungsvergütungen für vorab definierte Leistungen des Auszubildenden. Leistungsvergütungen sind kein Bestandteil der Ausbildungsvergütung und können nur darüber hinaus gezahlt werden. Jahressonderzahlungen, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, die einmalig gezahlt werden zählen ebenso nicht dazu. Alle diese Sonderzahlungen dürfen nicht in die Angaben zur Ausbildungsvergütung im Berufsausbildungsvertrag aufgenommen werden und sind gesondert zu vereinbaren.
Als Ausnahme zählen Weihnachts- oder Urlaubsgeld zur Ausbildungsvergütung wenn sie monatlich ausgezahlt werden. Die monatliche Zahlung muss aber verbindlich, bedingungslos und unwiderruflich vereinbart sein.
Nach § 17 Berufsbildungsgesetz haben Auszubildende Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Vergütung steigt mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, an. Mit dem Berufsbildungsgesetz 2020 wurde die Angemessenheit der Ausbildungsvergütung vollkommen neu geregelt. Es wurde eine gesetzliche Mindestvergütung als Kriterium der Angemessenheit eingeführt. Nähere Informationen unter angemessene Vergütung.
Auszubildende können auf den Vergütungsanspruch nicht verzichten. Alle Vereinbarungen dieser Art sind nichtig.
Weiterführende Information