Fachbegriff:
Außerbetriebliche Ausbildung
Beschreibung
Berufsausbildung wird kann nicht nur in Ausbildungsbetrieben, sondern auch in sonstigen Berufsbildungseinrichtungen außerhalb der betrieblichen Berufsbildung (außerbetriebliche Berufsbildung) durchgeführt werden.
Das sind Bildungsträger, -einrichtungen, -werke. Einrichtungen der außerbetrieblichen Berufsausbildung müssen wie Betriebe eine Anerkennung für die Berufsausbildung erhalten. Voraussetzung ist die Feststellung der Eignung durch die zuständigen Stellen.
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen wird in integrativer und kooperativer Form durchgeführt.
Während der Durchführung einer Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang des Auszubildenden auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu fördern.
Weiterführende Information