Fachbegriff:
Beendigung der Ausbildung
Beschreibung
Die Berufsausbildung wird nach Berufsbildungsgesetz beendet:
- vor Ablauf der Ausbildungszeit durch Kündigung,
- vor Ablauf der Ausbildungszeit durch eine erfolgreiche Abschlussprüfung. Sie endet mit der Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
- mit dem Ablauf der Ausbildungszeit nach Berufsausbildungsvertrag.
Daneben können die allgemeinen Beendigungsgründe nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch greifen, z. B. Auflösung durch Anfechtung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung oder durch den Tod des Auszubildenden. Bei Tod des Ausbildenden treten dessen Erben in die Rechte des Berufsausbildungsvertrags ein, unter Umständen besteht aber die Möglichkeit zur Kündigung.
Darüber hinaus kann der Berufsausbildungsvertrag jederzeit von beiden Vertragspartnern einvernehmlich vor dem Ablauf der Ausbildungszeit aufgelöst werden.
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