Fachbegriff:

Beendigung der Ausbildung

Beschreibung

Die ­ Berufsausbildung wird nach ­ Berufsbildungsgesetz beendet:

  • vor Ablauf der ­ Ausbildungszeit durch ­ Kündigung,
  • vor Ablauf der Ausbildungszeit durch eine erfolgreiche ­ Abschlussprüfung. Sie endet mit der ­ Bekanntgabe des Ergebnisses durch den ­ Prüfungsausschuss.
  • mit dem Ablauf der Ausbildungszeit nach ­ Berufsausbildungsvertrag.

Daneben können die allgemeinen Beendigungsgründe nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch greifen, z. B. Auflösung durch Anfechtung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung oder durch den Tod des ­ Auszubildenden. Bei Tod des ­ Ausbildenden treten dessen Erben in die Rechte des Berufsausbildungsvertrags ein, unter Umständen besteht aber die Möglichkeit zur Kündigung.

Darüber hinaus kann der Berufsausbildungsvertrag jederzeit von beiden ­ Vertragspartnern einvernehmlich vor dem Ablauf der Ausbildungszeit ­ aufgelöst werden.

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