Fachbegriff:
Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
Beschreibung
Das Prüfungsergebnis wird durch den Prüfungsausschuss als „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bekannt gegeben. In der Regel wird eine Bescheinigung des Prüfungsausschusses ausgereicht.
Mit der Bekanntgabe des erfolgreichen Ablegens der Abschlussprüfung ist die Berufsausbildung beendet.
Bei nicht erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung hat der Auszubildende Anspruch auf die Verlängerung der Berufsausbildung.
Weiterführende Information