Fachbegriff:

Berufsbildungsausschuss

Beschreibung

Der Berufsbildungsausschuss ist ein zentrales Gremium der Berufsbildung bei den ­ zuständigen Stellen.

Die zuständige Stelle errichtet einen Berufsbildungsausschuss. Ihm gehören sechs Beauftragte der ­ Arbeitgeber, sechs Beauftragte der ­ Arbeitnehmer und sechs Lehrkräfte an ­ berufsbildenden Schulen an, die Lehrkräfte in der Regel mit beratender Stimme. Die Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss ist ehrenamtlich.

Der Berufsbildungsausschuss ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und anzuhören. Er hat im Rahmen seiner Aufgaben auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hinzuwirken.

Das Berufsbildungsgesetz begründet umfassende Befugnisse des Berufsbildungs-ausschusses und zugleich die Verpflichtung der zuständigen Stelle, diese Befugnisse des Ausschusses zu beachten. Der Berufsbildungsausschuss ist Überwachungs- und zugleich Beschlussorgan der zuständigen Stelle für die von ihr zu erlassenden Rechtsverordnungen. Der Berufsbildungsausschuss hat umfassende Regelungsbefugnis zum technisch – organisatorischen Vollzug und zur inhaltlichen Gestaltung der Berufsbildung.

Weiterführende Information

Text § 79 Berufsbildungsgesetz, Aufgaben der Berufsbildungsausschüsse:

§79 BBiG