Fachbegriff:
Bescheinigung des Prüfungsausschusses
Beschreibung
Dem Prüfling soll unmittelbar nach Feststellung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung mitgeteilt werden, ob er die Prüfung „bestanden“ oder „nicht bestanden“ hat. Hierüber erhält der Prüfling eine vom Vorsitz des Prüfungsausschusses zu unterzeichnende Bescheinigung.
Mit der Bekanntgabe des erfolgreichen Ablegens der Abschlussprüfung ist die Berufsausbildung beendet.
Kann die Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht am Tag der letzten Prüfungs-leistung getroffen werden, so hat der Prüfungsausschuss diese unverzüglich zu treffen und dem Prüfling mitzuteilen.
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