Fachbegriff:
Bewertungsschlüssel
Beschreibung
Der Bewertungsschlüssel für die Bewertung von Prüfungsleistungen wird in § 24 der Musterprüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen und Umschulungsprüfungen und analog im § 21 der Musterprüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen festgelegt.
Abweichend von den Musterprüfungsordnungen sind die Prüfungsleistungen wie folgt zu bewerten, wenn die erreichbaren Punkte insgesamt 100 betragen:
- Eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung
= 100 – 92 Punkte = Note 1 = sehr gut - eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung
= unter < 92 – 81 Punkte = Note 2 = gut - eine den Anforderungen im allgemeinen entsprechende Leistung
= unter < 81 – 67 Punkte = Note 3 = befriedigend - eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht
= unter < 67 – 50 Punkte = Note 4 = ausreichend - eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass gewisse Grundkenntnisse noch vorhanden sind
= unter < 50 – 30 Punkte = Note 5 = mangelhaft - eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse fehlen
= unter < 30 – 0 Punkte = Note 6 = ungenügend.
Weiterführende Information
Musterprüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen:
MPO Abschluss 2020
Musterprüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen: