Fachbegriff:

Bewertungsschlüssel

Beschreibung

Der Bewertungsschlüssel für die ­ Bewertung von ­ Prüfungsleistungen wird in § 24 der ­ Musterprüfungsordnung für die Durchführung von ­ Abschlussprüfungen und Umschulungsprüfungen und analog im § 21 der Musterprüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen festgelegt.

Abweichend von den Musterprüfungsordnungen  sind die Prüfungsleistungen wie folgt zu bewerten, wenn die erreichbaren Punkte insgesamt 100 betragen:

  • Eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung
    = 100 – 92 Punkte = Note 1 = sehr gut
  • eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung
    = unter < 92 – 81 Punkte = Note 2 = gut
  • eine den Anforderungen im allgemeinen entsprechende Leistung
    = unter < 81 – 67 Punkte = Note 3 = befriedigend
  • eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht
    = unter < 67 – 50 Punkte = Note 4 = ausreichend
  • eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass gewisse Grundkenntnisse noch vorhanden sind
    = unter < 50 – 30 Punkte = Note 5 = mangelhaft
  • eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse fehlen
    = unter < 30 – 0 Punkte = Note 6 = ungenügend.
Weiterführende Information

Musterprüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen:

MPO Abschluss 2020

Musterprüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen:

MPO Fortbildung 2020