Fachbegriff:

Entschädigung von Prüfern

Beschreibung

Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ehrenamtlich. Für Fahrtkosten, bare Auslagen und für Zeitversäumnis ist, soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird, eine angemessene Entschädigung zu zahlen, deren Höhe von der zuständigen Stelle mit Genehmigung der obersten Landesbehörde festgesetzt wird. Auch Prüfungsbetriebe werden für ihre Aufwendungen bei Prüfungen entschädigt. Die zuständigen Stellen haben Richtlinien für die Entschädigung erlassen.
Die Entschädigung für Zeitversäumnis ist steuerpflichtiges Einkommen.

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