Fachbegriff:

Fortbildungsprüfungsregelung

Beschreibung

Wie bei Fortbildungsordnungen werden bei den Fortbildungsprüfungsregelungen ebenfalls Prüfungen für eine berufliche Höherqualifizierung geregelt. Fortbildungsprüfungsregelungen können durch die zuständige Stelle erlassen werden, soweit das zuständige Bundesministerium für Landwirtschaft keine Fortbildungsordnung für die spezielle Qualifizierung erlassen hat.

Mit diesen Prüfungsregelungen hat der Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle die Möglichkeit auf regionale oder neue Arbeitsmarktverhältnisse zu reagieren und einheitliche Anforderungen an die berufliche Höherqualifizierung zu definieren. Darüber hinaus haben solche regionalen Regelungen oft Pilotcharakter. Im landwirtschaftlichen Bereich gehören die Fortbildungsprüfungsregelungen zur ersten und zweiten Fortbildungsstufe.
Fortbildungsprüfungsregelungen gelten im landwirtschaftlichen Bereich immer nur für das Bundesland, in dem sie erlassen sind. Andere zuständige Stellen können die gleiche Regelung erlassen. In den Bundesländern können Fortbildungsprüfungsregelungen nur dann erlassen werden, wenn dafür noch keine Regelungen auf Bundesebene bestehen.

Die Fortbildungsprüfungsregelung beinhaltet:

  • die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses,
  • das Ziel, den Inhalt und die Anforderungen der Prüfung,
  • die Zulassungsvoraussetzungen sowie
  • das Prüfungsverfahren.
Weiterführende Information

Übersicht über die Abschlüsse der höherqualifizierenden Berufsbildung in der Landwirtschaft incl. der Fortbildungsprüfungsregelungen: