Fachbegriff:
Fortbildungsverordnung
Beschreibung
Fortbildungsordnungen der höherqualifizierenden Berufsbildung erlangen ihre Rechtskraft durch Veröffentlichung als Verordnung im Bundesgesetzblatt. Sie werden z. B. als „Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Berufsname“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und dann als Fortbildungsverordnung bezeichnet. Erst nach der Veröffentlichung kann nach diesen Verordnungen geprüft werden.
Die Begriffe Fortbildungsverordnung und Fortbildungsordnung werden oft synonym gebraucht.
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