Fachbegriff:
Führungszeugnis
Beschreibung
Das Führungszeugnis ist Bestandteil des Nachweises der persönlichen Eignung von Ausbildenden und Ausbildern.
Zu unterscheiden sind:
- das einfache Führungszeugnis,
- das erweiterte Führungszeugnis und
- das Führungszeugnis zur Vorlage bei eine Behörde.
Die zuständigen Stellen entscheiden, welches Führungszeugnis zum Nachweis der persönlichen Eignung vorzulegen ist.
Weiterführende Information
umfangreiche Informationen des Bundesamtes für Justiz zum Führungszeugnis: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html#faq5504812