Fachbegriff:

Gestreckte Abschlussprüfung

Beschreibung

Anstelle des Ablegens von ­ Zwischenprüfung und ­ Abschlussprüfung findet bei dieser Prüfungsstruktur nur noch eine Abschlussprüfung statt. Neu seit 2005 ist, dass die Abschlussprüfung auch in zwei zeitlich voneinander getrennten Teilen geregelt werden kann, deren Teilergebnisse nicht einzeln beurkundet werden dürfen. Das heißt, dass Teil 1 der Prüfung nicht als eigenständige Prüfung angesehen werden darf. Daraus folgt auch, dass der erste Teil der Abschlussprüfung nicht eigenständig wiederholbar ist.

Bei den landwirtschaftlichen Berufen gibt es bisher keine gestreckte Abschlussprüfung.

Weiterführende Information