Fachbegriff:
Lernort
Beschreibung
Nach der Definition des Berufsbildungsgesetzes sind Lernorte der dualen Berufsausbildung:
- Betriebe der Wirtschaft, vergleichbare Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft, insbesondere des öffentlichen Dienstes, der Angehörigen freier Berufe und in Haushalten (betriebliche Berufsbildung),
- Berufsschule (schulische Berufsbildung) und
- sonstige Berufsbildungseinrichtungen außerhalb der schulischen und betrieblichen Berufsbildung ( außerbetriebliche Berufsbildung).
Lernorte sind also eigentlich Ausbildungsorte.
Die überbetriebliche Ausbildung ist ein Lernort der betrieblichen Berufsbildung.
Weiterführende Information