Fachbegriff:

Lernort

Beschreibung

Nach der Definition des ­ Berufsbildungsgesetzes sind Lernorte der ­ dualen Berufsausbildung:

  • ­ Betriebe der Wirtschaft, vergleichbare Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft, insbesondere des öffentlichen Dienstes, der Angehörigen freier Berufe und in Haushalten (betriebliche Berufsbildung),
  • ­ Berufsschule (schulische Berufsbildung) und
  • sonstige Berufsbildungseinrichtungen außerhalb der schulischen und betrieblichen Berufsbildung (­ außerbetriebliche Berufsbildung).

Lernorte sind also eigentlich Ausbildungsorte.

Die ­ überbetriebliche Ausbildung ist ein Lernort der betrieblichen Berufsbildung.

Weiterführende Information