Fachbegriff:

Mündliche Prüfung

Beschreibung

Die mündliche Prüfung ist ein ­ Prüfungsinstrument mit eigens dafür formulierten Prüfungsanforderungen. Eigenständige mündliche Prüfungen gibt es nur beim ­ anerkannten Ausbildungsberuf Gärtner.

Die mündliche Prüfung wird durch den ­ Prüfungsausschuss oder eine ­ Prüferdelegation abgenommen. Eine mündliche Prüfung ist eine sogenannte ­ „flüchtige“ Prüfungsleistung. Deshalb ist eine Delegierung auf zwei Mitglieder des Prüfungsausschusses oder der Prüferdelegation nicht möglich und somit ein Verfahrensfehler, der die gesamte ­ Bewertung unzulässig macht.

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