Fachbegriff:
Mündliche Prüfung
Beschreibung
Die mündliche Prüfung ist ein Prüfungsinstrument mit eigens dafür formulierten Prüfungsanforderungen. Eigenständige mündliche Prüfungen gibt es nur beim anerkannten Ausbildungsberuf Gärtner.
Die mündliche Prüfung wird durch den Prüfungsausschuss oder eine Prüferdelegation abgenommen. Eine mündliche Prüfung ist eine sogenannte „flüchtige“ Prüfungsleistung. Deshalb ist eine Delegierung auf zwei Mitglieder des Prüfungsausschusses oder der Prüferdelegation nicht möglich und somit ein Verfahrensfehler, der die gesamte Bewertung unzulässig macht.
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