Fachbegriff:

Anerkannter Ausbildungsberuf

Beschreibung

Das ­ Berufsbildungsgesetz definiert die Anforderungen an staatlich anerkannte Ausbildungsberufe. Die Berufsausbildung vermittelt die berufliche Handlungsfähigkeit. Sie:

  • befähigt für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt
  • vermittelt die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem geordneten Ausbildungsgang,
  • ermöglicht auch den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung.

Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung kann das für die Landwirtschaft zuständige Bundesministerium im Einvernehmen mit dem für Bildung zuständigen Bundesministerium durch Rechtsverordnung ­ Ausbildungsberufe in der Landwirtschaft staatlich anerkennen und hierfür ­ Ausbildungsordnungen erlassen.

Das ­ Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe wird beim ­ Bundesinstitut für Berufsbildung geführt und regelmäßig im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Weiterführende Information