Fachbegriff:

Anpassungsfortbildung

Beschreibung

Der Begriff der Anpassungsfortbildung wurde erstmals als Rechtsbegriff in der Novellierung des ­ Berufsbildungsgesetzes aufgeführt, welches zum 01.01.2020 in Kraft getreten ist. Der Begriff Anpassungsfortbildung ist synonym zu verstehen mit den häufiger verwendeten Begriffen Weiterbildung oder lebenslanges Lernen. Dabei geht es um Qualifizierungen im ausgeübten Beruf, um auf neue inhaltliche Anforderungen und die Herausforderungen in einer sich wandelnden Arbeitswelt gerüstet zu sein.

Weitere Informationen unter ­ berufliche Fortbildung.

Weiterführende Information