Fachbegriff:

Arbeitszeitgesetz

Beschreibung

Das Arbeitszeitgesetz gilt für die Festlegung der täglichen und wöchentlichen
­ Ausbildungszeit erwachsener ­ Auszubildender, soweit keine ­ tariflichen Regelungen bestehen.

Für die Ausbildungszeit jugendlicher Auszubildender gelten die Rechtsgrundsätze des ­ Jugendarbeitsschutzgesetzes

Weiterführende Information

Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit Erläuterungen und Gesetzestext, Stand Juli 2016:

Arbeitszeitgesetz