Fachbegriff:

Auflösungsvertrag

Beschreibung

­ Berufsausbildungsverträge sind privatrechtliche Verträge, die auch mit einem Auflösungsvertrag (synonym Aufhebungsvertrag) vorzeitig im gegenseitigen Einvernehmen beendet werden können. Er bedarf zur Rechtswirksamkeit wie bei einer Kündigung der Schriftform und muss von den ­ Vertragspartnern im Original unterschrieben werden.

Für den Auflösungsvertrag gibt es keine Fristen, die ­ Berufsausbildung kann also am Tag der Unterzeichnung beendet sein. Der Zeitpunkt der Beendigung muss zweifelsfrei ersichtlich sein.

Im Auflösungsvertrag sollten alle Ansprüche im Einzelnen geregelt sein. Dies umfasst unter anderen die Ansprüche auf ­ Ausbildungsvergütung, Überstunden-abgeltung, Resturlaub, Rückgabe von Ausbildungsmaterial und Arbeitskleidung, Herausgabe von Unterlagen, ­ Ausbildungszeugnis. Alle Punkte sollen fest terminiert sein.

Ein Auflösungsvertrag kann für beide Vertragspartner hilfreich sein, er sollte aber nur abgeschlossen werden, wenn man sich ganz sicher über die Beendigung des Berufsausbildungsvertrages ist. Aus Sicht des ­ Auszubildenden ist es einfacher, gegen eine Kündigung vorzugehen als gegen einen Auflösungsvertrag.

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