Fachbegriff:

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Beschreibung

Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG) ist eine gesetzlich geregelte Geldleistung, mit der Menschen bei ihrer beruflichen Qualifizierung finanziell unterstützt werden. Grundsätzlich gilt: Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Förderung.

Geförderte Aufstiegsfortbildungen als ­ höherqualifizierende Berufsbildung sind etwa Vorbereitungskurse für angehende Meister oder Fachagrarwirte und deren Prüfungen.

Teilnehmende erhalten einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (sog. Maßnahmebeitrag).

Abhängig von Vermögen und Familieneinkommen kann zusätzlich ein Beitrag zum Lebensunterhalt gezahlt werden (sog. Unterhaltsbeitrag).

Weiterführende Information

Homepage des AFBG:

https://www.aufstiegs-bafoeg.de/

Flyer zum AFBG:

Aufstiegs-BAfoeG