Fachbegriff:

Ausbildungsabbruch

Beschreibung

Unter Ausbildungsabbruch wird im Allgemeinen die ­ Beendigung einer ­ Berufsausbildung vor einem endgültigen Abschluss (d.h. ohne Abschlussprüfung) verstanden. Der ­ Auszubildende setzt die Berufsausbildung nicht in demselben ­ Ausbildungsberuf weiter fort.

Die Neuaufnahme einer Berufsausbildung führt zum Wechsel in einen anderen Ausbildungsberuf. Auf Antrag kann die bereits zurückgelegte ­ Ausbildungsdauer von den ­ zuständigen Stellen durch Einzelfallentscheidung ganz oder teilweise angerechnet werden.

Der Ausbildungsabbruch kann auch zu einem Einstieg in ein Hochschulstudium oder zu einem direkten Einstieg in eine berufliche Tätigkeit (ohne Ausbildung) führen.

siehe auch: ­ Betriebswechsel ist kein Ausbildungsabbruch, ­ Anrechnung von Ausbildungszeiten

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