Fachbegriff:

Ausbildungsberater

Beschreibung

Ausbildungsberater werden nach § 76 Abs. 1 ­ Berufsbildungsgesetz von den regionalen ­ zuständigen Stellen für die Berufsbildung bestellt. Sie unterstützen die zuständige Stelle für Berufsbildung bei der Überwachung der Berufsbildung und Beratung der Beteiligten. Fachliche Weisungen zur Durchführung der Aufgaben können ihm nur von der zuständigen Stelle erteilt werden.

Der Ausbildungsberater soll die Eignung als Ausbilder im Sinne des Berufsbildungsgesetzes und eine mehrjährige Berufserfahrung sowie Verwaltungskenntnisse nachweisen.

Ausbildungsberater haben folgende Aufgabenbereiche:

  • beraten die an der Berufsausbildung Beteiligten in Fragen der beruflichen Bildung,
  • unterstützen die zuständige Stelle dabei, die persönliche und fachliche Eignung der Ausbildenden und Ausbilder festzustellen und zu überwachen sowie die Eignung der Ausbildungsstätten zu prüfen,
  • überwachen die planmäßige, zeitlich und sachlich gegliederte Durchführung der Berufsausbildung und Umschulung nach den geltenden Ordnungsmitteln,
  • führen die Geschäfte der Prüfungsausschüsse.

In einigen Bundesländern werden die Ausbildungsberater der zuständigen Stellen in der Landwirtschaft auch Bildungsberater genannt.

Weiterführende Information

Empfehlung des ­ Arbeitskreises der zuständigen Stellen für die Berufsausbildung in der Landwirtschaft zur Ausbildungsberatung:

AKZS AB.pdf