Fachbegriff:
Ausbildungsentgelt
Beschreibung
Auszubildende erhalten kein Entgelt für erbrachte Arbeitsleistungen, da sie kein Beschäftigungsverhältnis eingehen. Sie erhalten statt dessen Ausbildungsvergütung zur Bestreitung der Lebenshaltungskosten und als Mindestvergütung für erbrachte Leistungen.
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