Fachbegriff:

Ausbildungskooperation

Beschreibung

Eine ­ Ausbildungsstätte, in der die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nicht im vollen Umfang vermittelt werden können, gilt als geeignet, wenn diese durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte vermittelt werden.

Dazu können Ausbildungskooperationen in Form von betrieblichen Kooperationen oder ­ Verbünden geschlossen werden. Hierbei werden zwei Grundstrukturen unterschieden.

  • Einerseits kann die vertragschließende Ausbildungsstätte mit einer oder mehreren anderen Ausbildungsstätten Kooperationsvereinbarungen abschließen, um Teile der Ausbildung dort durchführen zu lassen.
  • Andererseits kann der ­ Berufsausbildungsvertrag mit einem rechtlich selbständigen Ausbildungsverbund abgeschlossen werden, der von den ausbildenden Unternehmen getragen wird.

Sowohl kooperative Ausbildungsstätten als auch eigenständige Ausbildungsverbünde müssen ­ ausbildungsrechtlich anerkannt sein.

Darüber hinaus können anlassbezogene Ausbildungskooperationen von Ausbildungsbetrieben existieren, z. B. zur Durchführung gemeinsamer Lehrunterweisungen oder Ausbildungsexkursionen.

Ausbildungskooperation darf nicht mit ­ kooperativer Ausbildung verwechselt werden.

Weiterführende Information

Empfehlung des ­ Arbeitskreises der zuständigen Stellen zu Ausbildungskooperationen in den Berufen der Landwirtschafft und Hauswirtschaft:

Leitfaden-Verbundausbildungs-AKZS-2018-1