Fachbegriff:
Ausbildungsordnung
Beschreibung
Für anerkannte Ausbildungsberufe kann das für die landwirtschaftliche Berufsbildung zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Ausbildungsordnungen erlassen. Die Ausbildungsordnungen werden als
Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Wenn die Inhalte oder die Struktur eines Ausbildungsberufs modernisiert werden sollen oder ein neuer Beruf entstehen soll, geht die Initiative hierfür in der Regel von den Fachverbänden, von den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und/oder von den Gewerkschaften aus (Sozialpartner). Der Entwurf einer Ausbildungsordnung wird durch eine Sachverständigenkommission des Bundes unter Moderation durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) erarbeitet. Die Sachverständigen werden von den Spitzenorganisationen der Sozialpartner benannt. Sie sollen durch ihre beruflichen Kompetenzen und den Erfahrungen aus der beruflichen Praxis den Praxisbezug der Ausbildungsordnung sicherstellen.
Ausbildungsordnungen sind die zentrale Rechtsgrundlage in der dualen Berufsausbildung. In anerkannten Ausbildungsberufen darf nur nach der Ausbildungsordnung ausgebildet werden.
In einer Ausbildungsordnung sind folgende Punkte festgelegt:
- die Bezeichnung und Struktur des Ausbildungsberufes, der staatlich anerkannt wird,
- die Ausbildungsdauer,
- die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die als Mindestanforderung Gegenstand der Berufsausbildung sind
( Ausbildungsberufsbild), - eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
( Ausbildungsrahmenplan), - die Prüfungsanforderungen
- die Bestehens- und Übergangsregelungen.