Fachbegriff:
Ausbildungsstätte
Beschreibung
Der Begriff Ausbildungsstätte umfasst alle Betriebe und Einrichtungen, die Lernorte der betrieblichen Berufsausbildung sein können, ausgenommen die berufsbildenden Schulen.
Sie ist eine organisatorische Einheit, in und mit der der Ausbildende allein oder mit Ausbildern mit Hilfe materieller oder immaterieller Mittel Ausbildungszwecke verfolgt.
Eine Ausbildungsstätte ist nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung in Berufen der Landwirtschaft nur geeignet, wenn sie von der nach Landesrecht zuständigen Behörde als Ausbildungsstätte anerkannt ist. Nur von anerkannten Ausbildungsstätten dürfen Berufsausbildungsverträge bei den zuständigen Stellen registriert werden.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft hat , ausgehend von den Ausbildungsordnungen, für die Ausbildungsstätten in den landwirtschaftlichen Berufen Mindestanforderungen für die Art, Größe, Einrichtung und den Bewirtschaftungszustand der Ausbildungsstätte durch Rechtsverordnung (Ausbildungsstättenverordnungen) festgesetzt.
Weiterführende Information
Ausbildungsstättenverordnungen bei Bildungsserver agrar:
https://www.bildungsserveragrar.de/bildungswege/ausbildung/regelung-fuer-auszubildende/