Fachbegriff:

Außerbetriebliche Ausbildung

Beschreibung

Berufsausbildung wird kann nicht nur in ­ Ausbildungsbetrieben, sondern auch in sonstigen Berufsbildungseinrichtungen außerhalb der betrieblichen Berufsbildung (außerbetriebliche Berufsbildung) durchgeführt werden.

Das sind Bildungsträger, -einrichtungen, -werke. Einrichtungen der außerbetrieblichen Berufsausbildung müssen wie Betriebe eine ­ Anerkennung für die Berufsausbildung erhalten. Voraussetzung ist die Feststellung der ­ Eignung durch die ­ zuständigen Stellen.

Berufsausbildung in außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen wird in ­ integrativer und ­ kooperativer Form durchgeführt.

Während der Durchführung einer Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang des Auszubildenden auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu fördern.

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