Fachbegriff:
Auszubildender
Beschreibung
Das Berufsbildungsgesetz enthält keine abgegrenzte Definition des Begriffs Auszubildender.
Auszubildender ist wer einen Berufsausbildungsvertrag abschließt, um einen Beruf zu erlernen und die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ( berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu erlangen.
Zu den Rechten und Pflichten des Auszubildenden gehören:
- Antrag zur Verlängerung oder Verkürzung der Ausbildungsdauer gemeinsam mit dem Ausbildenden,
- Abschluss des Berufsausbildungsvertrages,
- die ihnen im Rahmen ihrer Berufsausbildung aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen,
- den Weisungen zu folgen, die ihnen im Rahmen der Berufsausbildung von Ausbildenden, von Ausbildern oder Ausbilderinnen oder von anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden
- die bereitgestellten Ausbildungsmittel sorgsam zu behandeln,
- den schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen und diesen durch den Ausbildenden durchsehen und abzeichnen zu lassen,
- am Berufsschulunterricht und an Prüfungen. sowie zu Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte teilzunehmen,
- über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren,
- Anmeldung zur Abschlussprüfung gemeinsam mit dem Ausbildenden.
Weiterführende Information