Fachbegriff:

Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses

Beschreibung

Das Prüfungsergebnis wird durch den ­ Prüfungsausschuss als „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bekannt gegeben. In der Regel wird eine Bescheinigung des Prüfungsausschusses ausgereicht.

Mit der Bekanntgabe des erfolgreichen Ablegens der ­ Abschlussprüfung ist die ­ Berufsausbildung beendet.

Bei nicht erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung hat der Auszubildende Anspruch auf die ­ Verlängerung der Berufsausbildung.

Weiterführende Information