Fachbegriff:

Benachteiligung

Beschreibung

Als „benachteiligt” gelten junge Menschen mit individuellem Förderbedarf, die ohne besondere Hilfen keinen Zugang zur Ausbildung und Arbeit finden und ihre soziale, berufliche und persönliche Integration in die Gesellschaft nicht allein bewältigen können.

Benachteiligt sind insbesondere folgende Gruppen:

  • noch nicht ausbildungsreife Jugendliche,
  • junge Menschen mit fehlender Berufseignung,
  • junge Menschen mit Lernbeeinträchtigung,
  • Un- und Angelernte,
  • sozial Benachteiligte,
  • Jugendliche, denen die Aufnahme oder der Abschluss einer Ausbildung nicht gelungen ist

und deren Ausbildungs- und Arbeitsmarktchancen durch die weitere Förderung ihrer ­ beruflichen Handlungsfähigkeit erhöht werden sollen.

Häufig finden sich insbesondere junge Menschen mit Migrationshintergrund in diesen Gruppen.

Weiterführende Information

Handlungsvorschläge für die berufliche Qualifizierung benachteiligter junger Menschen, Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung:

HA BiBB 124 Benachteiligung

siehe auch ­ Ausbildungsförderung